Seit 1. Januar 2007 umfasst die jährliche Bewertung durch Ihre
Bank ein Rating nach Basel II – damit ist auch die IT-Sicherheit
gesetzlich vorgeschrieben. Somit sind Störungen oder Ausfälle in
Ihrer IT nicht nur ärgerlich, sondern können auch schwerwiegende
wirtschaftliche und juristische Folgen haben.
- Ihre Mitarbeiter haben ein Recht auf Datenschutz, Persönlichkeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Ihre Gesellschafter haben ein Recht auf Schutz der Gesellschaft vor Angriffen von innen und außen, Kundenschutz, Kostenkontrolle, Vermeidung von Verlusten durch IT-Ausfall
- Ihre Geschäftspartner erwarten Stabilität, Schutz Ihrer Daten, Erreichbarkeit, Verlässlichkeit, Sicherheit bei Datenaustausch und E-Mail-Verkehr
Erfüllen Sie die gesetzlichen Pflichten zur Gewährleistung Ihrer
IT-Sicherheit? Im Ernstfall haftet die Geschäftsführung bzw. der
Vorstand persönlich. Es drohen hohe Geldstrafen, Schadenersatzklagen
und sogar Haftstrafen. Eine Enthaftung kann nur durch
den Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Auflagen sichergestellt
werden.
Der Staat fordert:
- Sicherstellung einer rechtskonformen IT-Nutzung
- Datenschutz
- Arbeitssicherheit
- Sicherheitskonzept
- Sicherung von Vertraulichkeit und Geheimhaltung
- Verhinderung von Schädigung Dritter
- Virenfreier Datenaustausch
- Durchführung regelmäßiger Datensicherung
- Verwendung lizensierter Software
- Im Rahmen einer Sicherheitsanalyse nach den Richtlinien des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) überprüfen wir Ihre Informationstechnologie und den Umgang damit.
- Mit den Erkenntnissen aus der Sicherheitsanalyse erstellen wir einen Bericht mit einem Maßnahmenkatalog, den wir mit Ihnen zusammen erörtern.
- Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen, zeigen wir Ihnen einfache Wege auf, und helfen Ihnen den Aufwand gering zu halten.
- Sollten Sie einen Sicherheits- oder Datenschutzbeauftragen benötigen, können wir diese Position kostengünstig als externer Dienstleister übernehmen. Somit müssen Sie keine eigenen Mitarbeiter mit erheblichen Zeit- und Kostenaufwand weiterbilden. Diese können sich weiterhin mit Ihrem Kerngeschäft beschäftigen.
- Wenn Sie vorhaben, sich zertifizieren zu lassen (nach dem IT- Grundschutz Zertifikat oder nach ISO 27001), begleiten wir Sie bis zum Audit. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Richtlinien und bei der Dokumentation.
Dem Staat ist die Brisanz der Thematik bewusst. Unsere Beratungsleistung
wird deshalb unter bestimmten Voraussetzungen mit
finanziellen Mitteln gefördert. Als unser Beratungskunde profitieren
Sie vom Einsatz einer erfahrenen Unternehmensberatung,
denn wir stellen für Sie den Antrag auf diese Fördermittel – vor
Erteilung des Beratungsauftrags.

Infoblatt-IT-Sicherheit
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